Praxis

Pflichpraktikum in der höheren Schule

Um die in der Schule aus den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in die Praxis umsetzen und erweitern zu können, ist in der Höheren Lehranstalt laut Lehrplan ein Pflichtpraktikum von 3 Monaten zwischen dem dritten und vierten Jahrgang vorgesehen.

Das Praktikum kann sowohl im In- als auch im Ausland in Betrieben der Wirtschaft (Büro, Bank), in der Gastronomie, in Fremdenverkehrseinrichtungen und im sozialen Bereich (Krankenhäuser, Altenheime…) absolviert werden.