Praxis

Pflichpraktikum in der höheren Schule

Um die in der Schule aus den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in die Praxis umsetzen und erweitern zu können, ist laut Lehrplan in der Fachschule ein Pflichtpraktikum von 8 Wochen zwischen der zweiten und dritten Klasse vorgesehen.

Das Praktikum kann sowohl im In- als auch im Ausland in Betrieben der Wirtschaft (Büro, Bank), in der Gastronomie, in Fremdenverkehrseinrichtungen und im sozialen Bereich (Krankenhäuser, Altenheime…) absolviert werden.